5.1 Umfang der Anwendung
Dieses Kapitel gilt nur für Teleskoplader, die mit einer Teleskopgeprüfte Personenarbeitsbühne.
Grundprinzip
Nur wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind, darf ein Teleskoplader für Arbeiten in der Höhe eingesetzt werden:
- das Maschinenmodell ist für den Einbau einer Arbeitsbühne zugelassen;
- die installierte Plattform eine von Telescro zugelassene oder passende Plattform ist;
- die Plattform ist mit dem Maschinensteuerungssystem kompatibel;
- die Plattform korrekt installiert und verriegelt wurde;
- die Betriebs- und Rettungsbedingungen mit den Anforderungen dieses Handbuchs übereinstimmen;
- die Arbeiten mit den örtlichen Vorschriften und den Sicherheitsvorschriften der Baustelle übereinstimmen.
5.2 Berechtigungsanforderungen für Arbeiten auf der Plattform
Der Einsatz eines Teleskopladers mit einer Personenarbeitsbühne ist mit einem hohen Risiko verbunden und darf nur von Personen durchgeführt werden, die eine spezielle Ausbildung und eine formelle Genehmigung erhalten haben.
Anforderungen
Neben der Fahrberechtigung für den Teleskoplader ist für die Arbeit mit der Arbeitsbühne eine gesonderte zusätzliche Genehmigung erforderlich.
Das auf der Plattform arbeitende Personal muss die folgenden Bedingungen erfüllen
- eine Sicherheitsschulung für Arbeiten in der Höhe erhalten haben;
- mit der Steuerung der Plattform und der Not-Aus-Einrichtung vertraut sein;
- die Gefahren von Abstürzen, Quetschungen, Zusammenstößen und Stromschlägen kennen;
- die Belastungsgrenze der Plattform und die Arbeitsgrenzen kennen;
- in der Lage sein, mit ungewöhnlichen Situationen umzugehen;
- eine formelle Genehmigung des Unternehmens oder der Ausrüstungsverwaltung haben.
Das Bodenpersonal muss außerdem
- eine Ausbildung im Zusammenhang mit der Arbeit auf der Plattform erhalten;
- mit den Bodenkontrollen und der Notrettungslogik vertraut sein;
- in der Lage sein, beim Absenken der Plattform zu helfen oder in außergewöhnlichen Situationen Notfallmaßnahmen zu ergreifen.
5.3 Anforderungen an die Kompatibilität von Geräten und Plattformen
Vor dem Einsatz der Plattform muss sichergestellt werden, dass die Maschine und die Plattformkonfiguration für die aktuelle Aufgabe geeignet sind.
Das Folgende muss bestätigt werden
- die Plattform ist ein zugelassenes Modell für die aktuelle Maschine;
- die Plattform korrekt auf dem Gabelträger oder der Schnittstellenposition installiert wurde;
- der Verriegelungsmechanismus der Plattform vollständig eingerastet ist;
- das Kontrollsystem der Plattform korrekt funktioniert;
- der Bahnsteigzugang, die Geländer, der Boden und die Verbindungselemente in gutem Zustand sind;
- die Sicherheitskennzeichnungen, die Kennzeichnung der Nennlast und die Betriebsanweisungen auf der Plattform deutlich und lesbar sind;
- die Umschaltlogik zwischen Bahnsteigsteuerung und Bodensteuerung korrekt funktioniert;
- die Not-Aus-Funktion ist verfügbar.
Die folgenden Prüfungen müssen vor der Verwendung durchgeführt werden
- ob die Plattformstruktur Risse, Verformungen oder Schäden aufweist;
- ob die Leitplanken sicher sind;
- ob die Torverriegelung zuverlässig ist;
- ob sich an der Unterseite der Plattform lose Teile oder ungewöhnliche Abnutzung befinden;
- ob die Verbindungsstellen keine anormalen Lücken aufweisen;
- ob die Hydraulik, die Elektrik und die Steuerung normal reagieren.
5.4 Anforderungen an das Verhalten des Betreibers auf der Plattform
Das Personal auf der Arbeitsbühne muss stets in einer sicheren Haltung und kontrolliert arbeiten.
Betriebliche Anforderungen
- Arbeitskleidung tragen, die für Arbeiten in der Höhe und für den Betrieb von Arbeitsbühnen geeignet ist;
- Tragen Sie keine losen Kleidungsstücke, Schals, hängende Accessoires oder ähnliches;
- halten Hände und Füße trocken und sind rutschfest;
- die vor Ort erforderliche persönliche Schutzausrüstung tragen;
- einen Schutzhelm tragen;
- Wenn die Konfiguration der Arbeitsbühne oder die örtlichen Vorschriften es erfordern, ist eine Absturzsicherung zu verwenden;
- Stehen Sie immer innerhalb des normalen Arbeitsbereichs des Plattformbodens;
- während der Arbeit am Bahnsteig aufmerksam zu bleiben;
- Verwenden Sie keine Kopfhörer, Ohrstöpsel oder andere Geräte, die die Aufmerksamkeit während des Betriebs verringern können.
Verbotene Handlungen
- das Herausstrecken von Körperteilen aus den Geländern der Plattform;
- Klettern auf die Geländer der Bahnsteige;
- Sitzen, Stehen oder Treten auf die Leitplanken;
- die Verwendung der Steuerelemente der Plattform für Aktionen, die nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen;
- Aufhängen von Werkzeugen, Kleidung oder anderen Gegenständen an den Geländern der Plattform;
- Abstellen verschiedener Gegenstände auf der Plattform, die das Stehen, die Bewegung oder den Notausgang behindern.
5.5 Verwaltung von Materialien und Werkzeugen auf der Plattform
Werkzeuge, Materialien und Zubehör auf der Plattform müssen kontrolliert angeordnet werden, um das Herabfallen von Gegenständen, Stolpern oder Überlastung zu verhindern.
Anforderungen
- alle Werkzeuge und Materialien müssen sicher untergebracht werden;
- sie dürfen nicht im Stehbereich oder im Torbereich gestapelt werden;
- Lange Materialien wie Rohre, Kabel und Profile müssen gegen Ausrutschen oder Herunterfallen gesichert werden;
- kein Gegenstand darf über die Begrenzung der Plattform hinausragen;
- Die Materialien auf der Plattform dürfen die Haltung des Personals, die Sicht und die Bedienung der Steuerung nicht beeinträchtigen.
Verbotene Handlungen
- Stapeln von losem Material auf der Plattform;
- vorübergehende Ablage von Materialien auf den Leitplanken;
- Nutzung der Plattform als langfristiger Lagerort für Materialien;
- Überlastung der Plattform.
5.6 Inspektion der Plattform vor der Benutzung
Vor jedem Einsatz der Arbeitsbühne müssen sich sowohl der Bediener als auch die Bodenperson davon überzeugen, dass sich die Arbeitsbühne in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befindet.
Inspektionsgegenstände
- ob die Plattform korrekt installiert ist;
- ob der Verriegelungsmechanismus der Plattform zuverlässig ist;
- ob die Bordwand geschlossen und verriegelt ist;
- ob die Steuerung und der Not-Aus-Schalter ordnungsgemäß funktionieren;
- ob die Leitplanken und der Boden intakt sind;
- ob es auf der Plattform keine losen Gegenstände oder Gefahren durch herabfallende Gegenstände gibt;
- ob die Nennlast der Plattform nicht überschritten wurde;
- ob der Bodenbereich frei von Hindernissen, Löchern und Absturzgefahren ist;
- ob über oder in der Nähe des Arbeitsbereichs keine Kollisions-, Quetsch- oder Stromschlaggefahr besteht.
5.7 Grundregeln für die Arbeit mit Arbeitsbühnen
Wenn die Plattform für Arbeiten in der Höhe verwendet wird, muss der Teleskoplader als temporäre Hubarbeitsbühne, und nicht als gewöhnliche Materialumschlagmaschine.
Grundlegende Regeln
- das Hebepersonal nur, wenn sich die Plattform in normalem Betriebszustand befindet;
- Die Arbeiten auf der Plattform müssen vom Bodenpersonal beaufsichtigt werden;
- die Anzahl der Personen und die Last auf der Plattform dürfen den Nennwert nicht überschreiten;
- Die Plattform darf nur für zeitlich begrenzte Arbeiten des Personals verwendet werden und nicht für langfristige Bewachung, längeres Warten in der Schwebe oder permanente Transporte eingesetzt werden;
- Die Bewegungen der Plattform während der Arbeit müssen stets stabil, langsam und kontrolliert sein;
- Unter der Plattform muss eine Sicherheitszone eingerichtet werden.
5.8 Beschränkungen der Plattformnutzung
Die Plattform ist kein Allzweckgerät und ihre Verwendung muss streng begrenzt sein.
Die folgenden Verwendungen sind verboten
- Verwendung der Plattform als Kran;
- Verwendung der Plattform als Lastaufnahmemittel;
- Nutzung der Plattform als Aufzug für den kontinuierlichen Transport;
- Verwendung der Plattform als Abstützvorrichtung, Hebevorrichtung oder Bauverankerungspunkt;
- Anhängen zusätzlicher Lasten an die Plattform oder den Teleskopausleger;
- die Installation zusätzlicher Strukturen auf der Plattform, die den Windbereich vergrößern;
- die Plattform zum Ziehen, Drücken, Heben oder Aufbringen äußerer Kraft zu verwenden;
- die Nutzung der Plattform für Arbeiten, die über den vorgesehenen Zweck hinausgehen.
5.9 Bewegungseinschränkungen während des Anhebens der Plattform
Wenn sich Personen auf der Plattform befinden, muss die Bewegung der Maschine strengen Beschränkungen unterworfen werden.
Grundsatz
Unter normalen Arbeitsbedingungen, wenn die Plattform angehoben und besetzt ist, darf der Teleskoplader nicht gefahren werden.
Zulässige Aktionen
- nur kontrolliertes Heben, Ausfahren, Einfahren und Feinpositionieren über die Bedienelemente der Arbeitsbühne oder am Boden sind je nach Konfiguration der Maschine zulässig;
- Notwendige Fahr- oder Bergungsbewegungen durch die Bodensteuerung sind nur in Notfallsituationen und nur in der vorgeschriebenen Weise zulässig.
Verbotene Handlungen
- das Fahren der Maschine, während sich Personen auf der Plattform befinden;
- die normale Steuerlogik für den Materialtransport von der Kabine aus zu nutzen, um das Personal willkürlich anzuheben;
- bei angehobener Plattform eine Straßenfahrt oder einen Standortwechsel durchzuführen.
5.10 Anforderungen an den Ein- und Ausstieg der Plattform
Das Personal darf die Plattform erst betreten oder verlassen, wenn sie vollständig auf den Boden abgesenkt wurde und stabil zum Stillstand gekommen ist.
Verbotene Handlungen
- die Plattform zu betreten oder zu verlassen, während sie sich nicht am Boden befindet;
- die Nutzung externer Strukturen zum Betreten oder Verlassen des Bahnsteigs;
- das Betreten der Plattform vom Fahrerhaus, von den Rädern, vom Anbaugerät oder von einer anderen nicht dafür vorgesehenen Position aus;
- von der Plattform auf ein Gebäude, eine Stahlkonstruktion, ein Gerüst oder eine andere erhöhte Position zu treten.
5.11 Leitern oder vorübergehende höhenvergrößernde Konstruktionen sind verboten
Der Boden der Plattform ist die einzige zulässige Steh- und Arbeitsposition.
Verbotene Handlungen
- das Aufstellen von Leitern, Holzkisten, Paletten oder provisorischen Stufen auf der Plattform;
- auf Werkzeugkästen, Materialien oder temporären Stützen stehen, um zusätzliche Höhe zu gewinnen;
- auf den Geländern der Plattform stehen, um eine größere Arbeitshöhe zu erreichen.
Grundsatz
Wenn die derzeitige Höhe nicht ausreicht, muss die Position der Plattform oder die Haltung der Maschine neu eingestellt werden, anstatt die Stehhöhe des Fahrers zu erhöhen.
5.12 Umweltanforderungen für Arbeiten auf der Plattform
Die Arbeitsumgebung der Arbeitsbühne muss einer Risikobewertung unterzogen werden, und es muss bestätigt werden, dass sie keine zusätzlichen Gefahren für das Personal oder die Maschine birgt.
Das Folgende muss bestätigt werden
- der Boden fest und eben ist und eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist;
- unbefugte Personen vom Arbeitsbereich ferngehalten werden;
- der Absenkbereich der Plattform frei von Hindernissen ist;
- es besteht keine Gefahr eines Zusammenstoßes mit der Überkopfstruktur;
- in der Umgebung keine Gefahren durch Quetschen, Einklemmen, Herabfallen von Gegenständen oder Schaukeln bestehen;
- Windgeschwindigkeit, Wetter und Sichtverhältnisse den Anforderungen an einen sicheren Betrieb entsprechen;
- es gibt keine plötzlichen äußeren Kräfte, die die Stabilität der Plattform beeinträchtigen könnten.
5.13 Anforderungen für Arbeiten in der Nähe von Stromleitungen oder stromführenden Anlagen
Während der Arbeiten am Bahnsteig ist die unkontrollierte Annäherung an Kabel, Freileitungen oder andere unter Strom stehende Einrichtungen verboten.
Anforderungen
- der durch die örtlichen Vorschriften vorgeschriebene Mindestabstand muss eingehalten werden;
- Wenn der Sicherheitsabstand nicht bestätigt werden kann, dürfen die Arbeiten nicht fortgesetzt werden;
- Erforderlichenfalls müssen Warnzonen eingerichtet und die Baustelle überwacht werden;
- Vor Arbeiten in der Nähe von stromführenden Anlagen muss eine aufgabenspezifische Risikobewertung durchgeführt werden.
Risiko-Erklärung
Wenn sich die Plattform, das Anbaugerät, die Werkzeuge oder der menschliche Körper den Stromleitungen nähern, kann dies zu Verletzungen führen:
- Stromschlag;
- schwere Verbrennungen;
- tödliche Unfälle;
- Maschinenschäden.
Grundsatz
Die Arbeitsbühne darf unter keinen Umständen als "Sondierungswerkzeug" für die Annäherung an elektrische Anlagen verwendet werden.
5.14 Notfall- und Rettungsanforderungen für Arbeiten mit Arbeitsbühnen
Die Arbeit auf der Plattform muss immer die Möglichkeit einer Notbergung und Personenrettung beinhalten.
Folgendes muss vorhanden sein
- Bodenpersonal vor Ort;
- ein funktionierendes Bodenkontrollsystem;
- eine funktionierende Not-Aus-Einrichtung;
- eine klare Kommunikationsmethode (Handzeichen, Funk oder mündliche Befehle);
- einen Wiederherstellungsplan für den Fall eines Plattformausfalls;
- einen klar definierten Fluchtweg für das Personal vor Beginn der Arbeiten.
Empfohlene Vorbereitung vor der Arbeit auf der Plattform
Die folgenden Punkte sollten vor Beginn der Arbeit klar zugewiesen werden:
- der für die Bodenüberwachung zuständig ist;
- wer für die Notfallwiederherstellung zuständig ist;
- der für die Isolierung des Standorts verantwortlich ist;
- wie die Plattform bei einem Ausfall der Maschine sicher auf den Boden zurückgebracht werden kann.